Steuertermine Februar 2020

veröffentlicht am: 6. Februar 2020

Fälligkeit:
Montag, 10.02.2020

Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Umsatzsteuer

Ablauf der Schonfrist:
Donnerstag, 13.02.2020

Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Umsatzsteuer

Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.

Bei Rückfragen zum Thema gerne bei Eick und Partner Steuerberater per E-Mail unter eick@eick.de sowie telefonisch unter 0521 965060 (Bielefeld) oder 040 8007122 (Hamburg) melden.

Quelle: DATEV eG