Steuertermine Februar 2020
veröffentlicht am: 6. Februar 2020
Fälligkeit:
Montag, 10.02.2020
Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Umsatzsteuer
Ablauf der Schonfrist:
Donnerstag, 13.02.2020
Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Umsatzsteuer
Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Bei Rückfragen zum Thema gerne bei Eick und Partner Steuerberater per E-Mail unter eick@eick.de sowie telefonisch unter 0521 965060 (Bielefeld) oder 040 8007122 (Hamburg) melden.
Quelle: DATEV eG