Jahressteuergesetz 2019: Bundestag beschließt ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen
veröffentlicht am: 12. November 2019
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019
Der Deutsche Bundestag hat am 07.11.2019 das Jahressteuergesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, begrüßte diese Entscheidung: „Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag den Weg frei gemacht hat für die steuerliche Gleichbehandlung aller Bücher, Zeitungen und Zeitschriften – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Ganz wichtig und erfreulich ist, dass auch Datenbanken mit Sammlungen einer Vielzahl elektronischer Publikationen – wie zum Beispiel bei digitalen wissenschaftlichen Verlagsangeboten – von der steuerlichen Vergünstigung profitieren werden.“
In Deutschland gilt für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für digitale Ausgaben hingegen bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Regelung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres die Angleichung möglich gemacht.
Monika Grütters betonte: „Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass gedruckte und digitale Presseangebote gleichberechtigt behandelt werden und dabei der EU-rechtliche Rahmen so weit wie möglich ausgeschöpft wird. Denn nicht auf die Form der Veröffentlichung kommt es an, entscheidend sind vielmehr die Inhalte. Die Mehrwertsteuerermäßigung ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Medienvielfalt. Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar.“
Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.
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